Der Todesstoß für IP-Kameras

Der Todesstoß für die IP -Videoüberwachung?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz schreibt in seiner Broschüre Videoüberwachung des Gewerbebetriebs unter der Rubrik

Speicherung und Datensicherheit

Die Verwendung veralteter netzwerktauglicher Kameras, die dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit nicht mehr genügen und keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, verstößt ebenfalls gegen die DSGVO (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO)

Link

https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-des-gewerbebetriebs/

Ist dies der Todesstoß für die IP- Video-Überwachung?

Jede Video-Kamera, so auch die IP-Kamera ist spätestens nach einem Jahr völlig veraltet. Sicherheitsupdates gibt es dann in aller Regel  nicht mehr, weil alle Hersteller weltweit 3-4x jährlich einen Modellwechsel machen. Somit muss die Datenübertragung aufwändig verschlüsselt werden, wenn es keine Updates mehr gibt, dann muss die IP-Kamera nach 2 Jahren ausgewechselt werden oder aber die Kameras können gehacked werden, siehe: www.insecam.org 

Enorme Folgekosten kommen damit in Zukunft auf die auf die Betreiber von Netzwerk-Videoüberwachung  zu.

Siehe auch:

Warum Netzwerk-Kameras bei Videoüberwachung oftmals die falsche Wahl sindhttps://video-systeme.blogspot.com/2019/02/warum-netzwerk-kameras-bei.html